AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden auch „Hotel“ genannt). Sie gelten insbesondere für die hauseigenen Leistungen, wie etwa die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen sowie anderen Räumlichkeiten des Zollenspieker Fährhauses. Vertragspartner der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist grundsätzlich der Hotelgast/Veranstalter. Tritt als Besteller ein Veranstalter auf, so ist er im Zweifel neben dem Hotelgast Vertragspartner und haftet gemeinsam mit diesem als Gesamtschuldner.

Rechtshinweis

2. Die der Buchung zugrunde liegenden Preise bestimmen sich grundsätzlich nach der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind für den Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, die zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise zu berechnen, soweit diese 30 % des vereinbarten Preises nicht übersteigen.

3. Die Preise können von der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich folgende Änderungen wünscht:

  • Anzahl / Aufenthaltsdauer der gebuchten Zimmer / Räumlichkeiten,
  • Änderung der Veranstaltungszeit
  • Änderung der Zimmerkategorie / des Veranstaltungsraumes
  • Anzahl der Personen
  • Leistungen des Hotels

und das Hotel diesen schriftlich zustimmt.

4. Für die Buchung von Banketten gilt ergänzend Folgendes: Der vom Besteller bei der Buchung anzugebende Anlass des Bankettes ist Vertragsbestandteil. Weicht die Veranstaltung erheblich hiervon ab, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Wird die vertraglich vereinbarte Raummiete nicht durch den Umsatz an Speisen & Getränken erreicht, kann die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG die entsprechende Differenz berechnen.

Sofern die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für die Veranstaltung technisches Gerät zur Verfügung stellt, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, zur Abdeckung von Schäden und Verlusten eine angemessene Sicherheit vom Besteller zu verlangen bzw. nach seiner Wahl eine Haftpflichtversicherung für seine Rechnung abzuschließen. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist jedoch in diesem Falle berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkengeld zu berechnen. Die gemietete Räumlichkeit steht dem Besteller nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Sofern dieser Zeitraum überschritten wird, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, einen verhältnismäßigen Aufpreis zu berechnen.

Nach Vertragsabschluss hat eine etwaige Stornierung der Veranstaltung spätestens 9 Monate vor dem gebuchten Termin zu erfolgen. Im Falle der späteren Stornierung ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, Stornierungskosten (pauschalierter Schadenersatz) in folgender Höhe zu verlangen:

  • 9 Monate bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 65 % der Raummiete
  • später als 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Raummiete
  • später als 2 Wochen vor der Buchung: 90 % der Raummiete

Die vom Besteller gebuchte Personenzahl ist fester Vertragsbestandteil. Der Kunde hat der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die gemieteten Räume, unter Berücksichtigung der ggf. abweichenden Raummiete und für die Veranstaltung erforderlichen räumlichen Gegebenheiten zu tauschen sowie ggf. zusätzlich einen Gewinnausfall zur ursprünglich angemeldeten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Reduzierungen der Personenzahl werden bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Rechnungslegung berücksichtigt. Sofern mehr Teilnehmer als gemeldet erscheinen, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

5. Für die Buchung von Tagungen gilt Folgendes: Der vom Besteller bei der Buchung anzugebende Anlass der Tagung ist Vertragsbestandteil. Weicht die Veranstaltung erheblich hiervon ab, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG die Differenz als entgangenen Gewinn verlangen. Sofern die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für die Veranstaltung technisches Gerät zur Verfügung stellt, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, zur Abdeckung von Schäden und Verlusten eine angemessene Sicherheit vom Besteller zu verlangen bzw. nach seiner Wahl eine Haftpflichtversicherung für seine Rechnung abzuschließen. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist jedoch in diesem Falle berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkengeld zu berechnen. Die reservierte Räumlichkeit steht dem Besteller nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Sofern dieser Zeitraum überschritten wird, ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, einen verhältnismäßigen Aufpreis zu berechnen.

Nach Vertragsabschluss hat eine etwaige Stornierung spätestens 4 Monate vor dem gebuchten Termin zu erfolgen. Im Falle der späteren Stornierung ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, Stornierungskosten (pauschalierter Schadensersatz) in folgender Höhe zu verlangen:

  • 4 Monate bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des entgangenen Umsatzes
  • später als 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des entgangenen Umsatzes
  • später als 2 Wochen vor der Buchung: 90 % des entgangenen Umsatzes

Die vom Besteller gebuchte Personenzahl ist fester Vertragsbestandteil. Der Kunde hat der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG die Anzahl und die Namen der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der ggf. abweichenden Raummiete und für die Veranstaltung erforderlichen räumlichen Gegebenheiten zu tauschen sowie ggf. zusätzlich einen Gewinnausfall zur ursprünglich angemeldeten Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Reduzierungen der Personenzahl werden bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Rechnungslegung berücksichtigt. Sofern mehr Teilnehmer als gemeldet erscheinen, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6. Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Reservierung von Hotelzimmern und Logisnächten (Roomnights – Anzahl an Übernachtungen) sind für den Gast bzw. den Besteller (sofern nicht durch gesonderte Buchungsbedingungen anders festgehalten) nur unter Einhaltung folgender Fristen kostenfrei möglich:

  • 1 bis 3 Zimmer: bis 1 Tag vor Ankunftsdatum
  • 4 bis 8 Zimmer: bis zu 7 Tage vor Ankunftsdatum
  • 9 bis 14 Zimmer: bis zu 4 Wochen vor Ankunftsdatum
  • mehr als 14 Zimmer: bis zu 6 Wochen vor Ankunftsdatum

Bei Zimmerkontingenten oder Gruppenbuchungen gelten die gleichen Fristen, jedoch ausgehend vom ursprünglich angefragten Gesamtvolumen.

Im Falle einer Stornierung außerhalb der genannten Fristen oder bei Nichtanreise (sog. No-Show) ist das Hotel berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz bzw. No-Show-Gebühren in Höhe von 80% des Zimmerpreises zu berechnen, sofern bei Reservierung keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

7. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner behält sich die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG das Recht vor, bis zu einer Frist von 72 Stunden nach Bestätigung durch den Kunden oder das Hotel, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurück zu treten.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein);
  • die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist sowohl bei Vertragsabschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten mindestens 50 % des vereinbarten Leistungspreises. Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, so kann die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG jedenfalls zumindest eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen. Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen werden spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung durch die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG fällig.

9. Forderungen der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens 4 Wochen nach Leistungserbringung durch die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von 250,00 Euro oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG berechtigt, aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig zu stellen. Jede Rechnung der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist bei Vorlage sofort in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug bezüglich auch nur eines Rechnungsbetrages ist das Hotel zur Kündigung aller bestehenden Verträge und zur Einstellung aller weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden berechtigt; das gilt auch für Vorleistungen des Hotels. Der Vertragspartner hat an fälligen Forderungen des Hotels kein Zurückbehaltungsrecht. Er kann eigene Forderungen gegen Forderungen des Hotels nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Hinweis auf eine Kostenübernahme gegenüber der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG bedarf des Nachweises in schriftlicher Form. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung (z. B. für allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z. B. über Telefon, Internet o. Ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zur VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

11. Gebuchte Zimmer stehen den Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung haben der Vertragspartner bzw. der Gast keinen Anspruch, es sei denn, die Zimmer werden einschließlich des vorangehenden Tages reserviert. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, wenn der Kunde bis dahin nicht erschienen ist. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %.

12. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und insofern auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

13. Jegliche Haftung der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für Schäden, insbesondere für eingebrachte Sachen des Kunden, ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. ihrem Personal fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der dem Kunden zur Verfügung stehende Hotelparkplatz wird nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Hotel zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um einen Service der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ohne vertragliche Verpflichtung. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatznutzung ist daher ausgeschlossen. Für Schäden im Hotel, Hotelzimmer oder den zu Verfügung gestellten Räumen haftet der Gast bzw. Kunde. Schäden sind umgehend der Geschäftsführung der VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu melden. Sollten die zur Verfügung gestellten Räume / Zimmer über den üblichen Verschmutzungsgrad hinweg verunreinigt sein, behält sich das Hotel vor dem Kunden eine dem Aufwand entsprechende Sonderreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Betriebsgeländes untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu € 600,00 pro Vorfall dem Vertragspartner / Verursacher in Rechnung gestellt. Sämtliche Kosten für Leistungen, welche in Anspruch genommen aber nicht beglichen wurden, trägt der buchende Kunde (bei Kontingent oder Gruppenbuchungen der Hauptvertragspartner).

14. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit bei Erscheinen einer neuen Fassung der AGB.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche ist Hamburg.

VVB Vierländer Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Zollenspieker Hauptdeich 141
21037 Hamburg
Telefon +49 (0)40 793133-0
Telefax + 49 (0)40 793133-88
info@zf-elbe.de
www.zollenspieker-faehrhaus.de

Volksbank eG
IBAN: DE 18 2019 0109 0031 1600 00
BIC: GENODEF 1 HH 4

Amtsgericht Hamburg HRA 91213
USt-IdNr. DE 192 187 260

phG
VVB Verwaltung Vierländer Betriebsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: André Egger

Prokuristin: Karoline Pospiech
Amtsgericht Hamburg HRB 65679

Stand Mai 2024

Reiserecht

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